Bischofssynode der UGKK
Die Bischofssynode bildet zusammen mit dem Vater und Oberhaupt der UGKK die höchste Autorität in der Kirche. Sie ist eine gesetzgebende und rechtsprechende Versammlung aller Bischöfe der UGKK: Die Synode erlässt Gesetze und ist das höchste Gericht der Kirche. Sie ist Ausdruck der kirchlichen Einheit und Gemeinschaft.
Die Bischofssynode wählt ihren Vorsitzenden – den Vater und das Oberhaupt der gesamten UGKK – sowie die Mitglieder des Episkopats gemäß dem allgemeinen und partikulären Recht der Kirche. Mitglieder der Bischofssynode sind alle geweihten Bischöfe der UGKK: Diözesan-, Titular- oder emeritierte Bischöfe, unabhängig davon, wo sie eingesetzt werden und wurden.
Zum Zuständigkeitsbereich der Bischofssynode der UGKK gehören:
- die Sorge um den pastoralen Dienst und die missionarische Tätigkeit der gesamten UGKK;
- die Verabschiedung von Gesetzen für die UGKK;
- die Mitwirkung an der Leitung der UGKK durch Beratung oder Zustimmung gemäß den Normen des allgemeinen kirchlichen Rechts;
- die Rechtsprechung als höchstes Gericht;
- die Wahl des Vaters und Oberhaupts der Kirche;
- die Wahl der Bischöfe und anderer Kandidaten für kirchliche Ämter;
- die Annahme des Rücktritts des Vaters und Oberhaupts der Kirche.
Somit vertritt die Bischofssynode unter der Leitung des Vaters und Oberhaupts der Kirche die UGKK kanonisch, führt sie und wacht über ihre Mission in der Welt.
Ständige Synode der UGKK
Die Ständige Synode der UGKK ist eine Gruppe von Bischöfen, die im Namen der Patriarchalischen Synode handelt und ein beratendes Organ für das Oberhaupt der Kirche darstellt. Die Ständige Synode besteht aus dem Vater und Oberhaupt der UGKK, der ihr vorsitzt, sowie vier Bischöfen, die für fünf Jahre ernannt werden. Einer dieser Bischöfe wird vom Vater und Oberhaupt der UGKK ernannt, die anderen drei – unter denen mindestens zwei Diözesanbischöfe sein müssen – werden durch geheime Wahl vom Bischofssynod bestimmt.
Zur gleichen Zeit und auf dieselbe Weise werden vier Ersatzbischöfe ernannt, die im Falle einer Verhinderung ein Mitglied der Ständigen Synode vertreten.
Die Ständige Synode richtet sich in ihrer Tätigkeit nach den Normen des allgemeinen und partikularen Rechts der UGKK, nach der Satzung des Bischofssynods der UGKK sowie nach der Satzung der Ständigen Synode der UGKK.
Mitglieder der Ständigen Synode:
-
Seine Seligkeit Sviatoslav Shevchuk
-
Metropolit Borys Gudziak
-
Bischof Volodymyr Yushchak
-
Bischof Bohdan Dzyurakh
-
Bischof Josaphat Moshchych
Ersatzmitglieder der Ständigen Synode:
-
Bischof Yaroslav Pryriz
-
Bischof Bryan Bayda
-
Bischof Mykhailo Bubnii
-
Metropolit Teodor Martyniuk
Sekretariat der Bischofssynode der UGKK
Das Sekretariat der Bischofssynode der UGKK ist eine Abteilung der Patriarchalkurie der UGKK. Es unterstützt den Vater und das Oberhaupt der Kirche bei der Vorbereitung und Durchführung der Bischofssynoden der UGKK sowie bei der Koordinierung aller Belange im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Synode in der Zeit zwischen den Synoden.
Sekretär der Synode
- Bischof Andrii Khimiak