Seliger Petro Werhun
Nach längerer Krankheit starb am 7. Februar 1957 Prälat Dr. Petro Werhun. Der Apostolische Visitator für die ukrainischen Katholiken in Deutschland verschied im fernen Sibirien, im Krasnojarsker Gebiet, in der Ansiedlung Angora, wo der gleichnamige Fluss in den Jenissei mündet. Er wurde ein Opfer des bolschewistischen Terrors und gab sein Leben für Christus und seine Kirche. Im Jahr 2001 sprach Papst Johannes Paul II. Petro Werhun selig.
Aus dem Grußwort des Bischofs Bohdan Dzyurakh
bei der Tagung „Der selige Petro Werhun – Begründer der Seelsorge für die griechisch-katholischen Ukrainer in Deutschland“
Berlin, 6. – 7. November 2021
„... Mich persönlich beeindruckt immer wieder seine Entschlossenheit, trotzt der bevorstehenden Gefahr, mit seinen Gläubigen zu bleiben: „Solange in Berlin nur auch ein einziger Ukrainer bleiben wird, werde auch ich hierbleiben“ – antwortete er auf den Vorschlag, die Hauptstadt zu verlassen und nach München zu fliehen, um sich zu retten.
Seine Botschaft für uns, für mich klingt heute so: Pass auf den Menschen auf! auf jeden einzelnen! Begleite ihn, teile mit ihm seine Sorgen und Hoffnungen, seine Freuden und seine Enttäuschungen, bleibe bei ihm als Zeichen der Nähe und der Liebe Christi und als Zeuge Seiner Auferstehung! Kümmere dich nicht um die Zahlen, um den Erfolg! Was gilt – ist die Treue zu Gott und zu den Menschen! Alles andere und dich selbst übergebe in die Hände Gottes – Er wird alles zum Gutem lenken! Vertraut Ihm bedingungslos und bleibt in Frieden! ...“
Pastoraler Dienst unter dem Hakenkreuz. Petro Verhun und Herausforderungen des Nationalsozialismus
Dr. Andriy Mykhaleyko, Eichstätt
In: Turiy, Oleh; Weise, Christian (Hgg.): Der Glaubenszeuge Petro Werhun. Leben und Dienst, Lviv 2024, 74–90.
Kirchen unter der NS-Diktatur
In den folgenden Ausführungen wird versucht, die Tätigkeit des Prälaten Petro Verhun während des Zweiten Weltkrieges einzuordnen und zu analysieren. Für deren besseres
Verständnis müssen viele Kontexte berücksichtigt werden. Vor allem gilt es für die Situation in Deutschland seit 1933, die auf die Ukrainer-Seelsorge keinen geringen Einfluss hatte. Dies wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass von insgesamt achtzehn Jahren, die Verhun als Seelsorger in Deutschland verbracht hatte, fielen zwölf Jahre auf die Herrschaft des Nationalsozialismus.
Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wurde für alle Kirchen zu einer Zäsur. Im Allgemeinen war die Katholische Kirche in Deutschland vor 1933 dem Nationalsozialismus gegenüber kritisch eingestellt. Den Katholiken war sogar verboten, Mitglieder in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei zu werden. Nachdem Adolf Hitler 1933 an die Macht gekommen war, begann trotz aller weltanschaulichen Differenzen das neue Regime um die Gunst der Kirchen zu werben. Hitler selbst präsentierte sich in seiner Regierungserklärung vom 23. März 1933 versöhnlich. Er behauptete unter anderem: „Die nationale Regierung sieht in den beiden christlichen Konfessionen [Katholiken und Protestanten] wichtige Faktoren der Erhaltung unseres Volkstums“. (1) Hitlers Beteuerung, das Christentum sei unentbehrlich, ließ die katholischen Bischöfe ihre harte Linie verlassen. Adolf Johannes Kardinal Bertram, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, hielt, ohne bestimmte religiös-sittliche Irrtümer des Nationalsozialismus aufzuheben, die harte Linie der Kirche für nicht mehr notwendig. Viele Katholiken sahen in Hitler einen Retter Deutschlands. Später wurde der Katholischen Kirche in diesem Zusammenhang eine dreifache Kapitulation vorgeworfen: durch Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz, Rücknahme der bischöflichen Warnungen und schließlich den „Teufelspakt“ mit dem Regime. (2)
Eine wichtige Rolle in Bezug auf das Verhältnis zwischen Kirche und Staat spielte der Abschluss des Konkordats zwischen Deutschland und dem Heiligen Stuhl im Jahre 1933. (3) Die Kirche bekam die Freiheit des Bekenntnisses zugesichert. Die Seelsorge wurde gewährleistet. Das Problem bestand aber darin, dass durch das Konkordat die Katholische Kirche in einem hohen Maße entpolitisiert wurde. Einerseits musste die Kirche den Klerus aus der Politik heraushalten, andererseits sicherte sie sich ihre Rechtsposition.(4) Das Verhältnis zwischen dem NS-Staat und der Katholischen Kirche war nach dem Abschluss des Konkordates nicht konfliktfrei. Als sich der Konflikt zwischen der Regierung des Reiches und der Katholischen Kirche zuspitzte, entschloss sich Papst Pius XI., und zwar auf Drängen der deutschen Kardinäle Karl Joseph Schulte und Michael von Faulhaber sowie der Bischöfe Konrad Graf von Preysing und Clemens August Graf von Galen, einen Hirtenbrief zu veröffentlichten. Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der frühere Nuntius in Deutschland und spätere Papst Pius XII., beauftragte im Januar 1937 den Münchener Kardinal von Faulhaber, einen Entwurf des päpstlichen Schreibens zu verfassen. Wenige Tage später bekam Pacelli den Entwurf und benutzte ihn als Grundlage. Er erweiterte die Fassung um eine eigens geschriebene Einleitung, die das Reichskonkordat betraf, und verschärfte die Kritik am Verhalten der Reichsregierung und deren weltanschaulichen Standpunkten. Aus dem ursprünglich geplanten Hirtenbrief sollte eine Enzyklika an die ganze Katholische Kirche, wohlgemerkt in deutscher Sprache, mit dem Titel „Mit brennender Sorge“ werden.
Am 12. März 1937 brachte man das Dokument ins Reich und übergab dem Nuntius Cesare Orsenigo (1863–1946). Die Nuntiatur leitete das Schreiben an die Bischöfe weiter. In ihrer Zuständigkeit lag die Verbreitung des Dokuments in ihren Diözesen. Die Vervielfältigung der Enzyklika geschah unter strenger Geheimhaltung. Die dafür vorgesehenen Druckereien mussten nachts arbeiten. In den meisten Bistümern gelang es, Abschriften der Enzyklika an alle Priester zu verschicken. In den Bistümern München, Münster und Speyer wurden Sonderdrucke in hohen Auflagen (etwa 300.000) angefertigt. Am Palmsonntag, dem 21. März 1937, wurde die Enzyklika in allen katholischen Gemeinden verlesen. Dieses päpstliche Schreiben ist nur ein Exempel für angespannte Beziehungen der Kirche zum NS-Staat, was die Suche nach Kompromissen keineswegs ausschloss. Insgesamt darf geschlussfolgert werden, dass die Spannung zwischen Anpassung, Zusammenarbeit, Resistenz im kirchlichen Handeln in ihrer Beziehung zum Regime bis zum Ende des Krieges bestehen blieb.
Diese sehr knappe Vorstellung des kirchenpolitischen Kontextes ist für das Verständnis der Rahmenbedingungen, in denen Petro Verhun zu wirken hatte, von großer Relevanz. Sie ist aber nicht vollständig, denn zur Auseinandersetzung der Katholischen Kirche in Deutschland mit dem Nationalsozialismus bzw. dem NS-Regime, die auch für die Ukrainer-Seelsorge eine Herausforderung war, kam noch eine weitere Tatsache hinzu, dass Verhun und seine Priester keine Reichsbürger waren. Sie wirkten in einem Land, in dem sie und die ihnen anvertrauten Gläubigen von den Bestimmungen des Konkordats kaum geschützt waren oder von ihm kaum profitieren konnten.
Petro Verhun und der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
Vor allem nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 verhärtete sich die Lage der Ukrainer-Seelsorge in Deutschland. Die Karte Europas wurde, wie so oft im 20. Jahrhundert, neu gezeichnet. Die Heimat Verhuns geriet in den Mittelpunkt der kriegerischen Auseinandersetzungen. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Territorium der heutigen Ukraine, aus dem die Ukrainer/innen nach Deutschland kamen, zu einem „Schlachtfeld zweier totalitärer Diktaturen“ (5) und somit zu einem der wichtigsten Schauplätze der heftigen Kämpfe an der sogenannten Ostfront. In den deutschen Kriegsplänen und in der nationalsozialistischen Ostpolitik spielte die Ukraine für die „Neuordnung“ Europas eine bedeutende Rolle, und zwar sowohl für die Beschaffung von Versorgungs-, Nahrungsmitteln und Arbeitskräften als auch als ein geopolitisches Gegengewicht gegenüber Russland und Polen.
Wie wirkte sich der Kriegsbeginn auf die kirchliche Situation nicht nur in der Ukraine, sondern auch auf die Ukrainer-Seelsorge aus? Der Überfall des NS-Staates auf Polen und die Aufteilung dessen Territoriums zwischen Deutschland und der Sowjetunion hatte zur Folge, dass der größte Teil Griechisch-Katholischen Kirche Ostgaliziens, der Verhun angehörte, unter sowjetische Herrschaft (85 % der in der Zwischenkriegszeit in Polen wohnenden Ukrainer (6)) kam. Nur ein kleiner Teil der Diözese Peremyšl mit 136 griechisch-katholischen Pfarreien (etwa 217.000 Gläubige), die vom Weihbischof Hryhorij Lakota, der im polnischen Jaroslav (poln. Jarosław, dt. Jaroslau) residierte, wurde in das Generalgouvernement einverleibt. Hinzu kamen 111 griechisch-katholische Pfarreien der am 10. Februar 1934 vom Apostolischen Stuhl eingerichteten Apostolischen Administratur für die Lemken (7) (zwischen 120.000 und 137.000 Gläubige) (8). Prozentual betrug der Anteil der ukrainischen Bevölkerung im Generalgouvernement zunächst etwa 7 %, stieg aber nach dem Anschluss des fünften Distrikts Galiziens am 1. August 1941 auf 25 % an. (9)
Von Anfang an erhielt die deutsche Kirchenpolitik im Generalgouvernement (10) als Bestandteil der Nationalitätenpolitik und aufgrund der nationalpolitischen Bedeutung der Kirchen, die oft die Rolle der Nationalitätensprecherinnen spielten, ein eigenes politisches Gewicht und stellte ein Spiegelbild der gesamten deutschen Politik im Generalgouvernement dar.
Wir reagierte Verhun auf die Veränderungen der politischen Verhältnisse in Deutschland 1933 und dann auf den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges 1939 sowie zwei Jahre später auf den Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion im Juni 1941? „Ich bleibe unparteiisch“ – so äußerte sich Verhun in einem Brief an den Lemberger Metropoliten Andrej Graf Šeptyc’kyj (1865–1944), dem Vorsteher der Griechisch-Katholischen Kirche Ostgaliziens, vom 30. Oktober 1933, einige Monate nach der Machtübernahme Hitlers. Tatsächlich finden sich in den Quellen und der Fachliteratur zu Verhun nach 1933 kaum Zeugnisse, die eine klare Positionierung zu politischen Umbrüchen dokumentieren würden. Vielleicht lässt sich sein „Schweigen“ auch nach dem Kriegsbeginn 1939 darauf zurückführen, dass von dessen Folgen seine Heimat und seine Heimatskirche unmittelbar betroffen waren. Wie bereits oben erwähnt, geriet ja der größte Teil der Griechisch-Katholischen Kirche zwischen 1939 und 1941 unter die sowjetische Herrschaft. Daher hätten politische Äußerungen oder klare Positionierungen wegen einer komplexen und komplizierten kirchlichen Konstellation mit bestimmten Gefahren verbunden sein können.
Versuche der Neuordnung der Ukrainer-Seelsorge
Es ist aber durchaus die Frage berechtigt, ob ein Kirchenhierarch überhaupt und konkret Verhun in jener Zeit unparteiisch bzw. apolitisch bleiben konnte. Auch wenn von Verhun direkte Äußerungen zum Kriegsgeschehen fehlen, gibt es dennoch aus dem Zeitraum zwischen 1939 und 1941 mindestens eine Episode, die zeigt, dass es einen Versuch gab, ihn in das Projekt einer möglichen Neu-Strukturierung der Ukrainer-Seelsorge unter neuen politischen Voraussetzungen einzubeziehen. Diese Episode war mit der Tätigkeit des Ukrainischen Hauptausschusses im Generalgouvernement mit dem Sitz in Krakau verbunden. Zum Ukrainischen Hauptausschuss mit Prof. Volodymyr Kubijovyč an der Spitze sei erwähnt, dass er bis zu Ende des Krieges als die einzige von der deutschen Regierung anerkannte ukrainische Organisation im Generalgouvernement fungierte. Der Hauptausschuss war für alle Belange des ukrainischen Lebens, ausgenommen politische Angelegenheiten, zuständig. Neben kulturellen und sozialen Belangen bemühte sich der Hauptausschuss auch darum, religiöse Fragen an neue politische Verhältnisse anzupassen und neuzuordnen. Um die Positionen der Griechisch-Katholischen Kirche im Generalgouvernement angesichts ihrer Abgeschnittenheit vom Zentrum in Lemberg zu stärken, unterbreitete Kubijovyč zusammen mit Petro Verhun als dem zuständigen Seelsorger für die Ukrainer in Deutschland in einer Audienz im Dezember 1940 dem päpstlichen Nuntius Cesare Orsenigo in Berlin und dem Generalgouverneur in Krakau Hans Frank den Vorschlag, eine griechisch-katholische Metropolie im Generalgouvernement zu errichten. Diese sollte drei Eparchien – Sanok, Jaroslav und Belz-Chełm (poln. Bełz) – umfassen.(11) Der Vorschlag fand bei den Regierungsstellen jedoch keine Unterstützung. Sie zeigte sich lediglich bereit, die bisherige Apostolische Administratur für die Lemken in den Rang einer Diözese zu erheben.(12)
Genauso erfolgslos blieben die Einsätze des Nuntius Orsenigo bei den Reichsstellen in Berlin, den Zuständigkeitsbereich von Verhun auf das Gebiet des Generalgouvernements auszuweiten. Der Nuntius bezog sich in seiner Argumentation auf die dem orthodoxen Erzbischof Seraphim Lade (1883–1950) von Berlin zunächst zugedachten Vollmachten hinsichtlich der Orthodoxen im Generalgouvernement. (13) Diese Begründung reichte jedoch nicht aus, um die Zustimmung der Berliner Stellen zu erzielen und Verhun blieb weiterhin nur für die Ukrainer-Seelsorge im Reich zuständig. (14)
Das damit verbundene Problem bestand unter anderem darin, dass das geltende Konkordat von 1933 sich ausschließlich auf das damalige Reichsterritorium ausstreckte. Es durfte nichts über die Regelung des Konkordates hinausgehen. Allem Anschein nach war sich der Nuntius in Berlin dessen bewusst, dass der Plan einer Metropolie unter der Leitung Verhuns nicht realistisch war. Daher unterbreitete Orsenigo schon im September 1940 in den Diskussionen um den Wirkungsbereich der Apostolischen Visitatur eine andere Lösung. Diese sah nicht vor, das Wirkungsgebiet Verhuns auf das Territorium des Generalgouvernements auszuweiten, sondern Verhuns Stellung im Reich genau zu bestimmen und rechtlich zu sichern. Wie Ernst Heinrich Freiherr von Weizäcker, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, am 11. September 1940 aufzeichnete, würde sich der Nuntius damit zufriedengeben, wenn die Zustimmung der deutschen Stellen zur Tätigkeit Verhuns als apostolischer Visitator für die Reichsgebiete erteilt werden würde.(15) Es gelang letztlich mit den deutschen Stellen auszuhandeln, dass die Ukrainer-Seelsorge sich auf die Nord-Ostseegebiete sowie das Baltikum, Bayern bis nach Wien ausdehnen durfte. Anschließend nominierte Pius XII. am 23. November 1940 Verhun zum Apostolischen Visitator mit den Rechten des Administrators für die ukrainischen Katholiken des byzantinischen Ritus für Großdeutschland.
Politische Positionierung Verhuns 1941
Im Gegensatz zu seinem Schweigen zum Kriegsbeginn 1939 hat sich Verhun 1941 mindestens einmal zum Krieg zwischen Deutschland und der Sowjetunion öffentlich geäußert und – man kann behaupten – politisch positioniert. Entsprechende Stellen enthält sein Hirtenbrief vom 28. September 1941. Den unmittelbaren Anlass für die Veröffentlichung des Schreibens bot die Einnahme der ukrainischen Hauptstadt Kyjiv durch die deutsche Wehrmacht. Die Besetzung der Stadt Kyjiv in Folge des deutsch-sowjetischen Krieges bezeichnete er darin als „Befreiung“. Er dankte der „heroischen deutschen Armee“ für die Befreiung vom „bolschewistischen Joch“.(16) Die von Verhun verwendete Begrifflichkeit zum Krieg im Osten war nicht originell, sondern spiegelte eine in den kirchlichen Kreisen weit verbreitete Meinung über den Kampf gegen die Sowjetunion und dessen endgültige Ziele wider. Die Bezeichnung des Ostfeldzuges als „Befreiung“ war ein fester Bestandteil der Propaganda. Nicht selten wurde in den Kirchen der Krieg gegen den gottlosen Bolschewismus und dessen Rechtfertigung mit einem „Kreuzzug“ verglichen.(17) Da für Verhun die Kommunisten „Feinde der Kirche“(18) waren, fiel es ihm nicht schwer, sich mit dieser Rhetorik zu identifizieren und sie sich zu eigen zu machen.
Petro Verhun und die NS-Stellen
Diese prodeutsche Positionierung nach dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion brachte Verhun kaum Vorteile und ersparte ihm in den nachfolgenden Jahren bis zum Kriegsende die Auseinandersetzung mit den NS-Stellen nicht. Die 1940 wegen des anwachsenden Zustroms der Ukrainer ins Reich eingerichtete Apostolische Visitatur stand von Anfang an unter der Kontrolle der staatlichen Behörden und war meistens auf deren Gust angewiesen.
Die seelsorgerliche Tätigkeit Verhuns geriet schon nach 1933 ins Visier der neuen Machthaber. Seit 1934 bekam Verhun Vorladungen von der staatlichen Geheimpolizei oder politischen Polizei, Gestapo, die für die Angelegenheiten der Ausländer zuständig waren. Als Instrument der nationalsozialistischen Regierung besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner. Die Besuche bei der Gestapo hatte mit den Fragen der Seelsorge und wahrscheinlich auch mit der Präsenz von verschiedenen ukrainischen politischen Gruppen in Berlin und in Deutschland zu tun, die die Machthaber nicht aus den Augen verlieren wollten. Die Vorladungen der Gestapo, denen Verhun regelmäßig Folge leisten musste, dauerten bis 1945. Über die Inhalte der Gespräche oder Anweisungen der Gestapo an Verhun ist im Einzelnen nur wenig bekannt. Aus der Funktion dieser Behörde kann man aber schließen, dass es dabei vor allem um die Fragen ging, die eine effektive Kontrolle der ausländischen Gruppen betrafen. Aus deutscher Sicht durften sich diese nicht zu solchen entwickeln, die die politische Stabilität im Reich stören würden.
Hierzu seien einige Bespiele genannt, die auf die Bereiche hindeuten, die mit der Kontrolle durch die Gestapo im Zusammenhang standen. Die Apostolische Visitatur war von der deutschen Regierung zwar anerkannt (Kirchenministerium), durfte aber auf die Anweisung der Gestapo und anderen Regierungsstellen kaum Öffentlichkeitsarbeit führen. Dasselbe galt für die Gottesdienste. Sie durften nur nach den Vorschriften der deutschen Behörden und nur in Innenräumen stattfinden. Eine effektive Seelsorge im Reich verlangte damals von den Geistlichen Flexibilität und eine hohe Mobilität, da die Gläubigen über das ganze Reich verstreut lebten. Bestehende Reiseeinschränkungen ließen aber nicht zu, dass die Priester der Visitatur frei reisen durften. Nur Verhun hatte eine Sondergenehmigung. Am 1. August 1941 konnte er sogar das Territorium des Reiches verlassen und ohne Probleme den Metropoliten Šeptyc’kyj in Lemberg besuchen, um mit ihm die Abgelegenheit der Seelsorge und Priestermangel zu besprechen.(19) Dies galt aber nicht für seine Priester, die dadurch in der Ausübung ihres Dienstes gehindert wurden.
Ein weiteres Problem bestand in der Nichtanerkennung des Priesterstatus der ukrainischen Seelsorger im Reich. Sie unterlagen nicht den Regelungen des Konkordates von 1933. Nach dem Konkordat musste ein Priester deutscher Staatsbürger sein, ein Reifezeugnis haben, mindestens drei Jahre Studium der Philosophie und Theologie an einer deutschen oder päpstlichen Hochschule in Rom nachweisen. Dies führte dazu, dass die Geistlichen neben der priesterlichen Tätigkeit auch andere Arbeiten ausführen mussten, um eigenen Unterhalt gewährleisten zu können. Wegen des dadurch verursachten Priestermangels wurden römisch-katholische Priester, die die Erlaubnis hatten, im byzantinischen Ritus zu zelebrieren, in die Seelsorge einbezogen.(20)
Neben der allgemein geltenden Zensur, die die Veröffentlichungen der Visitatur (z.B. Anweisungsblätter) betrafen, benötigten jene Geistliche, die Betreuung der ausländischen Arbeiter übernahmen, außerdem eine besondere Genehmigung vom Reichsministerium für kirchliche Angelegenheiten. Diese war mit polizeilicher Überprüfung verbunden. Der Zweck war nicht nur die Feststellung der Loyalität und Zuverlässigkeit, sondern auch eine Klarmachung, dass jegliches politisches Engagement nicht geduldet werden würde. Wie ernst die deutschen Stellen diese Forderung meinten, zeigt beispielsweise der Vorfall aus dem Jahr 1942. Zu Beginn dieses Jahres bekamen alle Priester der Visitatur von der Gestapo einen Ausweisungsbescheid mit der Forderung, Berlin innerhalb von 4 Wochen zu verlassen. Der Grund dafür war die Welle der Verhaftungen der Nationalisten wegen des Aktes von 30. Juni 1941.(21) An jenem Tag erklärte eine Gruppe aus der Organisation der Ukrainischen Nationalisten im Rücken der Deutschen in Lemberg die ukrainische Abhängigkeit und installierte eine ukrainische Regierung. Da dies ohne deutsches Einverständnis und im Gegensatz zur deutschen Politik im Osten geschehen worden war, folgten deutscherseits die sofortigen Maßnahmen gegen die Initiatoren dieser Proklamation und schlugen hohe Wellen der Unzufriedenheit bis nach Berlin.(22) Wie es scheint, wurden auch die ukrainischen Priester mit der Aktion vom 30. Juni 1941 in Verbindung gebracht und fielen in Ungnade. Dank der Intervention von Nuntius Orsenigo und der Deutschen Bischofskonferenz in Person Kardinal Bertrams gelang es, diese Ausweisungsforderung zu verhindern und die Geistlichen durften in Reich bleiben.
Die Kontakte Verhuns zu seiner Heimatkirche gestalteten sich nicht problemlos. Er war auf deren Unterstützung angewiesen, zumal von dort die meisten Geistlichen kamen. Am 1. Juli 1942 verpflichtete Metropolit Šeptyc’kyj alle Priester, die sich im Reich aufhielten und nach Hause nicht zurückkehren durften oder konnten, sich beim Apostolischen Visitator zu melden und die Seelsorge für die Arbeiter/innen zu übernehmen, die zum Arbeitsansatz dahin gebracht wurden.(23) Die hier ausgewerteten Dokumente lassen vermuten, dass in der Angelegenheit der Bereitstellung der Geistlichen für die Seelsorge in Deutschland zwischen 1941 und 1945 keine klar geregelte Prozedur vorhanden war. Die Restriktionen von der Seite der deutschen Behörden, die mit Reiseeinschränkungen zu tun hatten, ließen diese nicht zu. Erst 1943 gab es Überlegungen, die auf die Initiative der lokalen Regierung in Ostgalizien zurückgingen, Priester nur für einige Monate ins Reich zu schicken.(24) Sie wurden jedoch nicht umgesetzt.
Anhand einiger Dokumente lässt sich folgern, dass die Gestapo sich dafür interessierte, wie intensiv die Kontakte Verhuns zu seiner Heimatkirche waren. Ein Beispiel dafür ist die Korrespondenz des griechisch-katholischen Priesters der Erzeparchie Lemberg Dr. Ivan Čornjak mit Metropolit Šeptyc’kyj. Čornjak befand sich zum Kriegsausbruch zwischen Deutschland und Sowjetunion im Reich und durfte fast ein Jahr lang nach Galizien nicht zurückkehren. Verhun bezog ihn in die Seelsorge ein und ernannte ihn zum Kanzler der Visitatur in Berlin. In seinen Briefen an Šeptyc’kyj berichtete Čornjak unter anderem über seine Besuche bei der Gestapo. Aus ihnen geht hervor, dass beispielsweise die Unionsbestrebungen des Metropoliten, die er 1941 und 1942 in die Richtung ukrainische Orthodoxie unternahm, auch bei der Gestapo in Berlin bekannt waren.(25) Obwohl es während der Besuche bei der Gestapo hauptsächlich um die Reisegenehmigung für Čornjak in das Generalgouvernement ging, äußerten sich die Behörden kritisch über die Aktivitäten des Metropoliten bezüglich der Kircheneinheit, bezeichneten diese als „nationalistisch“ und regten sich vor allem darüber auf, dass der Metropolit an einer Stelle gesagt haben soll, dass er, wenn er nicht gelähmt wäre, sich nach Kyjiv begeben würde.(26) Außerdem interessierte sich die Gestapo für das Verhältnis zwischen dem Metropoliten und dem Apostolischen Visitator Verhun, vorrangig, inwiefern der Visitator von Šeptyc’kyj abhängig wäre. Ebenfalls wurde erfragt, wie lange Erzbischof Josyf Slipyj, Koadjutor von Šeptyc’kyj, der 1942 Berlin besuchte, sich in der Stadt aufhielt und wo er in dieser Zeit wohnte.(27) Daraus kann man schließen, dass die Gestapo verhindern wollte, dass Šeptyc’kyj seinen Einfluss behält und womöglich dadurch manche Ideen in das Reich transportiert werden, die für politische Lage sich als störend erweisen könnten.
Einschnitte in die Seelsorge
Die oben skizzierten Einschränkungen seitens der Polizei wirkten sich unmittelbar auf die Seelsorge aus. Bereits ab 1939 sollten alle stattfindenden Gottesdienste zwei Wochen zuvor bei den örtlichen Gestapo-Stellen angemeldet sein. Besuchen durften diese nur jene Ukrainer/innen, die vor 1939 nach Deutschland kamen, oder freiwillig zum Arbeitseinsatz gekommen waren. Die sogenannten Ostarbeiter/innen, die zwangsrekrutiert wurden, durften an den regulären Gottesdiensten nicht teilnehmen. Priester durften nur Kontakt mit jenen haben, die die Armbinde „P“ (für Polen) trugen, nicht jedoch mit jenen mit der Armbinde „Ost“. Dafür galt die Strafe in Höhe von 150 Reichsmark oder sechs Wochen Arrest.(28) Für die „P-“ und „Ost“-Leute waren die Gottesdienste nur zweimal im Monat erlaubt, die Predigt dufte nur in deutscher Sprache gehalten werden. Verständlicherweise blieben viele aus diesen Kreisen schon wegen der mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache den religiösen Feiern fern. Ab 1942 durften die Predigten nicht mehr frei gehalten werden. Sie mussten schriftlich bei der Gestapo vorgelegt werden. Jede geschriebene Predigt musste angemeldet werden. Ab Mitte 1942 wurden die Maßnahmen nochmals verschärft. Den Priestern war es verboten, die Lager mit „P“- und „Ost“-Leuten zu besuchen. Verhun erhielt diesbezüglich vom Kirchenreichsministerium eine klare Anweisung, dass die Ostarbeiter/innen aus seinem Zuständigkeitsbereich ausgenommen waren.(29) In Krankheitsfällen mussten die Kranken selbst einen Priester auffordern. Für den Besuch brauchte es auch schriftliche Erlaubnis der Lagerleitung. Eine andere Einschränkung betraf die Spendung der Sakramente. Die Reichsgesetze erlaubten seit 1941 keine Ohrenbeichte. Ausnahme galt nur für Schwererkrankten. Jene Personen, die vor 1939 ins Reich kamen, waren allerdings von diesem Verbot nicht betroffen.(30)
Zusammenfassung
Es lässt sich zusammenfassend festhalten, dass die Seelsorge der katholischen Ukrainer/innen im Reich seit 1933 und während des Zweiten Weltkrieges keine großen Spielräume hatte. Sie durfte in einem von den staatlichen NS-Behörden streng kontrollierten Rahmen stattfinden. Deshalb waren auch die Handlungsmöglichkeiten Verhuns und anderer Seelsorger überschaubar und von der Regierung festgelegt. Den zuständigen Regierungsstellen ging es darum, dass die Tätigkeit der Priester auf das Notwendigste reduziert wird und keine politische Färbung bekommt. Verhun war dagegen bemüht, unter solchen Rahmenbedingungen nach Möglichkeit den Ukrainer/innen, die im Reich lebten, zu helfen und sie vor allem pastoral zu versorgen.
Obwohl die Kontakte Verhuns zu den deutschen Regierungsstellen, wie oben dargestellt, vor allem der staatlichen Kontrolle dienten, waren sie aber am Ende des Krieges für die sowjetischen Geheimdienste Grund genug, ihn 1945 festzunehmen, ihm die Kollaboration mit den Nationalsozialisten vorzuwerfen und ihn zu einer langjährigen Strafe zu verurteilen.
Fussnoten
1 Zitiert nach: Olaf Blaschke, Die Kirchen und der Nationalsozialismus, Bonn 2019, S. 89.
2 Vgl. Ebenda, S. 116–125.
3 Vgl. Thomas Brechenmacher (Hrsg.), Das Reichskonkordat 1933. Forschungsstand, Kontroversen, Dokumente, Paderborn [u. a.] 2007.
4 Blaschke, Die Kirchen und der Nationalsozialismus, S. 94–96.
5 Dieter Pohl, „Schlachtfeld zweier totalitärer Diktaturen – die Ukraine im Zweiten Weltkrieg“, in: Peter Jordan u.a. (Hrsg.), Ukraine: Geographie – Ethnische Struktur – Geschichte – Sprache und Literatur – Politik – Wirtschaft – Recht. (Österreichische Osthefte; Sonderband 15), Wien 2001, S. 339–362.
6 Vgl. Timothy Snyder, „To Resolve the Ukrainian Problem Once and for All“. The Ethnic Cleansing of Ukrainians in Poland, 1943–1947, in: Journal of Cold War Studies, vol. 1, no. 2 (1999), S. 86–120, hier S. 93.
7 Vgl. Jan Sziling, Kościoły chrześcijańskie w polityce niemieckich władz okupacyjnych w Generalnym Gubernatorstwie (1939–1945), Toruń 1988, S. 57. Etwas abweichende Statistik gab Kubijovyč an, nach dem im Generalgouvernement etwa 310 000 griechisch-katholische Ukrainer, 240 000 orthodoxe und 180 000 römisch-katholische Christen ukrainischer Herkunft lebten. Vgl. Володимир Кубійович, Українці в Генеральній губернії (1939-1941). Історія Українського Центрального Комітету, Чікаґо 1975, S. 287. In einem Bericht vom 28. November 1939 an den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten sprach man von 310 500 griechisch-katholischen Christen im Generalgouvernement (9,3% von der Gesamtbevölkerung in den ehemaligen polnischen Gebieten). Vgl. Bundesarchiv Berlin R 5101/22185, Bl. 78.
8 Vgl. Богдан Боцюрків, Українська Греко-Католицька Церква і Радянська держава (1939–1950), Львів 2005, S. 28; Tadeusz Sliwa, Kontakty metropolity Szeptyckiego ze Stolicą Apostolską w okresie II wojny światowej w świetle „Actes et documents du Saint Siège relatifs à la seconde guerre mondiale“, in: Andrzej A. Zięba (Hrsg.), Metropolita Andrzej Szeptycki. Studia i materiały, Kraków 1994, S. 191–205, hier S. 191; Bericht an den Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten, 28. November 1939, Bundesarchiv Berlin R 5101/22185, Bl. 79–80.
9 Vgl. Lars Jockheck, Propaganda im Generalgouvernement. Die NSBesatzungspresse für Deutsche und Polen 1939–1945 (Einzelveröffentlichungen des Deutschen historischen Instituts Warschau; 15), Osnabrück 2006, S.275. Weitere Statistiken bei Christoph Klessmann, Nationalsozialistische Kirchenpolitik und Nationalitätenfrage im Generalgouvernement (1939–1945), in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 18 (1970), S. 575–600, hier S. 577–578; Sziling, Kościoły chrześcijańskie w polityce niemieckich władz, S. 26; Das Diensttagebuch des deutschen Generalgouverneurs in Polen 1939–1945 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte; 20), hrsg. v. Werner Präg / Wolfgang Jacobmeyer, Stuttgart 1975, S. 78–79.
10 Allgemein zur Kirchenpolitik im Generalgouvernement siehe Martin Broszat, Nationalsozialistische Polenpolitik 1939–1945 (Schriftreihe der Vierteljahrhefte für Zeitgeschichte; 2), Stuttgart 1961, S. 157–158; Manfred Clauss, Die Beziehungen des Vatikans zu Polen während des II. Weltkrieges, Köln, Wien 1979, S. 51–63; Sziling, Kościoły chrześcijańskie w polityce niemieckich władz; Klessmann, Nationalsozialistische Kirchenpolitik, S. 575–600.
11 Vgl. Кубійович, Українці в Генеральній губернії (1939–1941), S. 292.
12 Vgl. Andrew Turchyn, The Ukrainian Catholic Church during WW II, in: Taras Hunczak / Dmytro Shtohryn (Hrsg.): Ukraine. The Challenges of Word War II, Lanham 2003, S. 261–275, hier S. 263. Ein weiteres Problem, das in der Administratur für Lemken bestand, waren die althergebrachten russophilen Tendenzen und Einflüsse, die nach Kubijovyč dem Ausbau der Strukturen im Wege standen. Vgl. Кубійович, Українці в Генеральній губернії (1939–1941), S. 290–291.
13 Vgl. Die Übereichung der Verbalnote der Nuntiatur an das Auswärtige Amt in Berlin, 16. Juli 1940, Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Reichsregierung. Der Notenwechsel und die Demarchen des Nuntius Orsenigo (1943–1945), Bd. 3 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte. Reihe A: Quellen, Bd. 29), hrsg. v. Dieter Albrecht, Mainz 1980, S. 457–458.
14 Vgl. Sziling, Kościoły chrześcijańskie w polityce niemieckich władz, S. 59.
15 Vgl. Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Reichsregierung, S. 477–478.
16 Центральний державний історичний архів України, м. Львів, ф. 451 оп. 2 спр. 232, арк. 55.
17 Zusammenfassend vgl. dazu Andriy Mykhaleyko, Metropolit Andrey Graf Sheptytskyj und das NS-Regime. Zwischen christlichem Ideal und politischer Realität (Eastern Church Identities; 1), Paderborn 2020, S. 28–31.
18 Irene Brychuk, Petro Werhun (1890–1957). Der Seelsorger für die Ukrainer im Deutschen Reich im Spannungsfeld zwischen Weimarer Republik, Nationalsozialismus und sowjetischer Repression (Das Östliche Christentum; 64), Würzburg 2020, S. 144.
19 Nach Verhun waren Mitte 1943 700 000 Ukrainer im Reich. Vgl. Brychuk, Petro Werhun, S. 136.
20 Dmytro Zlepko: Der Selige Petro Werhun (1890-1957). Priester – Seelsorger – Apostolischer Visitator für die katholischen Ukrainer im Großdeutschen Reich, in: Herkunft und Zukunft. Festschrift anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Exarchie für katholische Ukrainer in Deutschland, München 2009, S. 39–97, hier S. 77; Brychuk, Petro Werhun, S. 139.
21 Zlepko, Der Selige Petro Werhun, S. 70.
22 Mykhaleyko, Metropolit Andrey Graf Sheptytskyj, S. 85–105.
23 Центральний державний історичний архів України, м. Львів, ф. 201 оп. 1p спр. 164, арк. 21.
24 Шептицький до Вергуна, 17 лютого 1943 р., Центральний державний історичний архів України, м. Львів, ф. 201 оп. 1p спр. 164, арк. 26.
25 Mykhaleyko, Metropolit Andrey Graf Sheptytskyj, S.163–185.
26 Чорняк до Шептицького, 29 травня і 26 червня 1942 р., Центральний державний історичний архів України, м. Львів, ф. 201 oп. 1p, спр. 111, арк. 96 і зворот; ф. 201 oп. 1р спр. 164, арк. 19 і зворот.
27 Vgl. Чорняк до Шептицького, 26 червня 1942 р., ebenda, арк. 19 зворот; Сліпий до Вергуна, 30 листопада 1942 р. Центральний державний історичний архів України, м. Львів, ф. 451 oп. 2 спр. 232, арк. 69 зворот.
28 Zlepko, Der Selige Petro Werhun, S. 64.
29 Brcyhuk, Petro Werhun, S. 131.
30 Ebenda, S. 131.